Beitragsordnung der SG „Theodor Körner“ Lützow e.V.
(gemäß § 8 und § 11 der Satzung)
§1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§2. Mitgliedsbeitrag
Monatsbeitrag
Kinder bis 7 Jahre 3,50 €
Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahre 7,00 €
Erwachsene 10,00 €
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Ermäßigter Beitrag 7,00 €
Fördernde Mitglieder 2,00 €
Ermäßigungsberechtigte sind:
Auszubildende, Rentner, Schüler, Studenten
Ermäßigungsberechtigte Erwachsene sowie Schüler und Studenten über 18 Jahre haben ihre Ermäßigungsberechtigung bis spätestens 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres in geeigneter Form nachzuweisen.
Der Antrag ist schriftlich an den Vereinsvorstand zu stellen.
Eine Ermäßigung wird nur gewährt, wenn der Nachweis für mindestens ein halbes Jahr erfolgt.
§3. Einzug der Mitgliedsbeiträge
3.1.Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt vierteljährlich durch
Abbuchungsverfahren zum 1.Februar; 1.Mai; 1.August und 1.November jeden Jahres. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag Überweisungen genehmigen.
3.2.Beitragskonto des Vereins ist:
BLZ: 140 613 08
BIC: GENODEF1GUE
Kto. 1908294
IBAN DE57140613080001908294
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Bei Rückbuchungen werden dem Mitglied zusätzlich 3,50 € berechnet.
3.3.Zur Deckung der Mehrkosten bei Rechnungsstellung werden zusätzlich 3,-- € erhoben.
3.4.Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 2,50 € erhoben.
§4. Berechnung des Mitgliedbeitrages
4.1.Bei Vereinseintritt während des laufenden Jahres werden 1/12 des Jahresbeitrages nach § 2 der Beitragsordnung für jeden Mitgliedsmonat berechnet
4.2.Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und wird zum laufenden Quartalsende wirksam.
4.3.Zusatzbeiträge
Für besonders kostenintensive Abteilungen können zur Deckung der
Mehrausgaben auf Beschluss der Mitgliederversammlung Zusatzbeiträge erhoben werden. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zugeben.
4.4.Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.
§5. Bei Austritt während eines Kalenderjahres ist das Mitglied zu folgenden Zahlungen verpflichtet:
5.1 Mitgliedsbeitrag (je nach Austrittszeitpunkt zum laufenden Quartalsende)
5.2 Umlagen
5.3 Sonstige Forderungen gemäß Beitragsordnung
5.4 Zusatzbeiträge an die Abteilungen (soweit diese erhoben werden)
§6. Abteilungszusatzbeiträge
§7. Trainer, Betreuer und andere ehrenamtlich für den Verein tätige Personen sind vom Beitrag befreit.
§8. Mitgliederdatei
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§9. Beitragsermäßigung / Beitragsnachlass
Mitgliedern kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstands Beitragsermäßigung/ Beitragsnachlass gewährt werden.
§10. Diese Beitragsordnung tritt am 01.04.2017 in Kraft.