Beitragsordnung

SG "Theodor Körner" Lützow e.V.
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Beitragsordnung

Verein
Beitragsordnung der SG „Theodor Körner“ Lützow e.V.
(gemäß § 8 und § 11 der Satzung)
      
§ 1 Zweck
      
Die  Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der  Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie  ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Der Mitgliedsbeitrag, die  Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung  beschlossen.
      
§ 2 Mitgliedsbeitrag
      
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:

Gruppe
                                        
Mitgliedsbeitrag pro Monat:
                                                              
Kinder bis 7 Jahre                                                                                             5,00 €
Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahre                                                     8,50 €
Erwachsene                                                                                                     11,50 €
Ehrenmitglieder                                                                                                beitragsfrei
Trainer, Betreuer und andere ehrenamtlich für den Verein tätige Personen    beitragsfrei
ermäßigter Mitgliedsbeitrag                                                                              8,50 €
fördernde Mitglieder                                                                                          3,50 €
                                         
(2) Berechtigte für den ermäßigten Mitgliedsbeitrag sind:         
              
  • Auszubildende,
  • Rentner,
  • Schülern und Studenten

    Ferner  können Erwachsene sowie Schüler und Studenten über 18 Jahre  ermäßigungsberechtigt sein, sofern sie ihre Ermäßigungsberechtigung bis  spätestens 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres in geeigneter Form  nachweisen. Der Antrag auf Ermäßigung ist schriftlich an den  Vereinsvorstand zu stellen. Eine Ermäßigung wird nur gewährt, wenn der  Nachweis für mindestens ein halbes Jahr erfolgt.
      
§ 3 Einzug der Mitgliedsbeiträge
        
(1)  Der Mitgliedsbeitrag wird zur Mitte eines jeden Quartals für das  jeweilige laufende Quartal eingezogen. In Ausnahmefällen kann der  Vorstand auf Antrag Überweisungen genehmigen.
        
(2) Beitragskonto des Vereins ist:
        
BLZ: 140 613 08
BIC: GENODEF1GUE
Kto.: 1908294
IBAN: DE57140613080001908294
        
Die Abbuchungen erfolgen nur von Girokonten.
        
(3) Der Verein behält sich das Recht vor etwaige Mehraufwendungen bei dem jeweiligen Mitglied geltend zu machen.
        
  • unberechtigte Rückbuchung von Mitgliedsbeiträgen  3,50 €
  • Mehrkosten auf Grund von Rechnungsstellung   3,00 €
  • für die jeweilige Erstellung von Mahnungen   2,50 €
  •         
§ 4 Berechnung des Mitgliedbeitrages
        
(1)  Bei Vereinseintritt während des laufenden Jahres werden 1/12 des  Jahresbeitrages nach § 2 der Beitragsordnung für jeden Mitgliedsmonat  berechnet
        
(2)  Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche  Erklärung an den Vorstand und wird zum laufenden Quartalsende wirksam.
        
(3) Für besonders kostenintensive Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Mitgliederversammlung Zusatzbeiträge erhoben      werden. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
        
(3) Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.
        
§ 5 Verpflichtung eines Mitglieds bei Austritt im laufenden Kalenderjahr
      
Bei Austritt während eines Kalenderjahres ist das Mitglied zu folgenden Zahlungen verpflichtet:
        
  • Mitgliedsbeitrag (je nach Austrittszeitpunkt zum laufenden Quartalsende)
  • Umlagen
  • Sonstige Forderungen gemäß Beitragsordnung
  • Zusatzbeiträge an die Abteilungen (soweit diese erhoben werden)
  •         
§ 6 Abteilungszusatzbeiträge
        
Für  die Abteilungen Fußball und Handball werden für die im Ligabetrieb  befindlichen Mannschaften ein Zusatzbeitrag i.H.v. 1,50 € pro Monat  erhoben.
        
§ 7 Mitgliederverwaltung
        
Die  Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die  personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend der geltenden  datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.
        
§ 9 Beitragsermäßigung / Beitragsnachlass
        
Mitgliedern kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstands Beitragsermäßigung/ Beitragsnachlass gewährt werden.
        
§ 10 In Kraft treten
        
Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft.
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