Beitragsordnung
Verein
Beitragsordnung der SG „Theodor Körner“ Lützow e.V.
(gemäß § 8 und § 11 der Satzung)
§ 1 Zweck
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 2 Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Gruppe
Mitgliedsbeitrag pro Monat:
Kinder bis 7 Jahre 5,00 €
Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahre 8,50 €
Erwachsene 11,50 €
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Trainer, Betreuer und andere ehrenamtlich für den Verein tätige Personen beitragsfrei
ermäßigter Mitgliedsbeitrag 8,50 €
fördernde Mitglieder 3,50 €
(2) Berechtigte für den ermäßigten Mitgliedsbeitrag sind:
- Auszubildende,
- Rentner,
- Schülern und Studenten
Ferner können Erwachsene sowie Schüler und Studenten über 18 Jahre ermäßigungsberechtigt sein, sofern sie ihre Ermäßigungsberechtigung bis spätestens 15. Februar des jeweiligen Kalenderjahres in geeigneter Form nachweisen. Der Antrag auf Ermäßigung ist schriftlich an den Vereinsvorstand zu stellen. Eine Ermäßigung wird nur gewährt, wenn der Nachweis für mindestens ein halbes Jahr erfolgt.
§ 3 Einzug der Mitgliedsbeiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird zur Mitte eines jeden Quartals für das jeweilige laufende Quartal eingezogen. In Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag Überweisungen genehmigen.
(2) Beitragskonto des Vereins ist:
BLZ: 140 613 08
BIC: GENODEF1GUE
Kto.: 1908294
IBAN: DE57140613080001908294
Die Abbuchungen erfolgen nur von Girokonten.
(3) Der Verein behält sich das Recht vor etwaige Mehraufwendungen bei dem jeweiligen Mitglied geltend zu machen.
- unberechtigte Rückbuchung von Mitgliedsbeiträgen 3,50 €
- Mehrkosten auf Grund von Rechnungsstellung 3,00 €
- für die jeweilige Erstellung von Mahnungen 2,50 €
§ 4 Berechnung des Mitgliedbeitrages
(1) Bei Vereinseintritt während des laufenden Jahres werden 1/12 des Jahresbeitrages nach § 2 der Beitragsordnung für jeden Mitgliedsmonat berechnet
(2) Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand und wird zum laufenden Quartalsende wirksam.
(3) Für besonders kostenintensive Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Mitgliederversammlung Zusatzbeiträge erhoben werden. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
(3) Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme) gelten gesonderte Gebühren.
§ 5 Verpflichtung eines Mitglieds bei Austritt im laufenden Kalenderjahr
Bei Austritt während eines Kalenderjahres ist das Mitglied zu folgenden Zahlungen verpflichtet:
- Mitgliedsbeitrag (je nach Austrittszeitpunkt zum laufenden Quartalsende)
- Umlagen
- Sonstige Forderungen gemäß Beitragsordnung
- Zusatzbeiträge an die Abteilungen (soweit diese erhoben werden)
§ 6 Abteilungszusatzbeiträge
Für die Abteilungen Fußball und Handball werden für die im Ligabetrieb befindlichen Mannschaften ein Zusatzbeitrag i.H.v. 1,50 € pro Monat erhoben.
§ 7 Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.
§ 9 Beitragsermäßigung / Beitragsnachlass
Mitgliedern kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstands Beitragsermäßigung/ Beitragsnachlass gewährt werden.
§ 10 In Kraft treten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.07.2024 in Kraft.